TeilnahmebedingungenNaturMomente: Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus

1. Begriffsbestimmungen1.1 „Airbnb“ ist die Airbnb Deutschland GmbH, Alexanderstraße 7, 10178 Berlin.1.2 „DTV“ ist der Deutscher Tourismusverband e.V., Schillstraße 9, 10785 Berlin.1.3 „Wettbewerb“, „Projektwettbewerb NaturMomente“oder „NaturMomente: Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus“ sind der gemeinsame Projektwettbewerb von Airbnb und dem DTV mit einem Gesamtvolumen von 1 Million EUR. Ein Rechtsanspruch auf Unterstützung, Prämierung oder Zuwendung besteht nicht.1.4 „Teilnehmende“ oder „Bewerber:innen“ sind juristische oder natürliche Personen, die eine Bewerbung für eine Projektunterstützung einreichen.1.5 „Projekt“ ist die im Rahmen der Bewerbung beschriebene Initiative.1.6 „Unterstützungsbetrag" ist der von Airbnb und DTV auf Grundlage der Jurysitzung bewilligte Geldbetrag (25.000 €, 50.000 € oder 100.000 €), der ausschließlich für das Projekt verwendet werden darf.1.7 „Programmfenster“ ist der Zeitraum vom 19. November 2026 bis spätestens 31. Dezember 2027, in dem unterstützte Projekte durchgeführt werden müssen. Auf Antrag der Teilnehmenden und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Airbnb und DTV nach deren freiem Ermessen ist eine Erweiterung des Programmfensters bis auf maximal 2 Jahre möglich.1.8 Dieser Projektwettbewerb stellt kein Preisausschreiben im Sinne von § 661 BGB und keine öffentliche Auslobung im Sinne von § 657 BGB dar. Die Auswahl erfolgt durch eine unabhängige Jury im Rahmen der in Ziff. 5 festgelegten Vorgaben. Aus der Teilnahme oder der Erfüllung der Bewertungskriterien entsteht kein Anspruch auf eine Zuwendung.2. Teilnahmeberechtigung2.1 Bewerbungsberechtigt sind folgende Organisationen und Personen mit Sitz in Deutschland:
  • Kommunen;
  • Tourismusorganisationen;
  • Nationale Naturlandschaften (Nationalparke, Naturparke, Biosphärenreservate, Wildnisgebiete);
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs);
  • Landwirtschaftliche Betriebe;
  • Lokale Initiativen und Vereine;
  • Kultur- und Denkmalorganisationen;
  • Privatpersonen.
2.2 Das Projekt muss in einem der ländlichen Räume in Deutschland angesiedelt sein. Im Rahmen des Wettbewerbs stehen Regionen im Fokus, die eher dünn besiedelt sind (Einwohnerdichte max. 150/km²) und über Entwicklungspotenzial im Bereich Tourismus verfügen. Ausgeschlossen sind touristisch hoch entwickelte Regionen auf Basis der Tourismusintensität (mehr als 4,5 Übernachtungen pro Einwohner:in / auf Gemeindeebene). Gemeinden, die dieser Definition entsprechen, sind hier auffindbar.2.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind:(a) Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als EUR 50 Mio.;(b) Parteien oder parteinahe Organisationen;(c) Organisationen oder Personen, die sich in Liquidation oder Insolvenz befinden;(d) Mitarbeitende von Airbnb oder DTV sowie deren unmittelbare Angehörige.3. Bewerbungsverfahren3.1 Bewerbungen sind ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular unter www.airbnb.com/naturmomente einzureichen. Einsendeschluss ist der 9. September 2026, 16:00 Uhr (MEZ) („Bewerbungsfrist“).3.2 Jede:r Bewerber:in darf pro Projekt nur eine Bewerbung einreichen.3.3 Die Bewerbung hat mindestens folgende Angaben zu enthalten:
  • Vollständige Organisations- bzw. Personenangaben;
  • Projektbeschreibung (Ziel, Kategorie, Standort, Meilensteine, Abschlussdatum);
  • Erfüllung der Bewertungskriterien (vgl. Ziff. 6);
  • Grober Finanzplan samt Angaben zum benötigten Mindestbetrag (25.000 €, 50.000 € oder 100.000 €) und Mittelverwendung;
  • Angaben zu ggf. bereits bewilligten öffentlichen Förderungen;
  • Einverständniserklärungen gemäß Abschnitt 10.
3.4 Unvollständige, verspätete, unleserliche oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.4. Berücksichtigungsfähige ProjektausgabenBerücksichtigt werden können ausschließlich projektbezogene Ausgaben, z.B.
  • Planung, Konzeption und Genehmigungen;
  • Bauliche Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt;
  • Sach- und Materialkosten;
  • Marketing-, Kommunikations- und Eventkosten;
  • Beratungskosten (Projektmanagement, Fachplanungen).
Nicht berücksichtigt werden u. a. Personalkosten der Stammbeschäftigten, laufende Betriebskosten, reine Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen ohne Tourismusbezug sowie Kosten, die vor der Zusage oder nach Projektabschluss entstehen.5. Auswahl- und Entscheidungsverfahren5.1 Vorauswahl: Ein internes Expert:innenteam von Airbnb und DTV sowie eine Fachkommission überprüfen alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen auf formale Vollständigkeit, Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen und Bewertungskriterien und wählen die überzeugendsten Projekte aus.5.2 Jurysitzung und Entscheidung:5.2.1 Die Jury besteht aus sieben Mitgliedern: (1) Prof. Dr. Julian Reif, Stellvertretender Direktor Deutsches Institut für Tourismusforschung, FH Westküste; (2) Dr. Franziska Kersten (MdB), Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion; (3) Jens Spanjer, Vorsitzender Schlösser und Gärten in Deutschland; (4) Birgit Grauvogel, Geschäftsführerin Tourismus Zentrale Saarland; (5) Franziska Schmieg, Geschäftsführerin Bundesverband Urlaub auf dem Bauernhof und Landtourismus in Deutschland e.V. und Referatsleiterin Ländliche Räume und Diversifizierung beim Deutschen Bauernverband e.V.; (6) Norbert Kunz, Geschäftsführer Deutscher Tourismusverband (7) Kathrin Anselm, General Manager Central & Eastern Europe, Airbnb. Die Jury wählt aus ihrer Mitte eine:n Vorsitzende:n. Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen; Enthaltungen sind möglich; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.5.2.2 Die Jury bewertet die von der Vorauswahl empfohlenen Projekte anhand der Leitkriterien gemäß Ziff. 6 in einer Gesamtschau und trifft eine verbindliche Auswahlentscheidung über die zu unterstützenden Projekte und die jeweilige Unterstützungshöhe. Eine rein schematische Anwendung erfolgt nicht.5.2.3 Die Jury entscheidet innerhalb folgender Rahmenvorgaben:(a) Das Gesamtvolumen der bewilligten Unterstützungsbeträge darf das von Airbnb bereitgestellte Budget von 1.000.000 € nicht überschreiten.(b) Einzelprojekte können grundsätzlich nur in den Stufen 25.000 €, 50.000 € oder 100.000 € unterstützt werden. Ein nach der Auswahlentscheidung verbleibendes Restbudget kann die Jury, nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Airbnb und DTV, auf die ausgewählten Projekte aufteilen.(c) Die Jury berücksichtigt bei der Auswahl eine angemessene regionale Verteilung und Diversität der Projektkategorien.5.2.4 Die Entscheidung der Jury ist für Airbnb und DTV verbindlich, es sei denn, ein Vorbehaltsgrund gemäß Ziff. 5.3 liegt vor.5.3 Finale Entscheidung:5.3.1 Airbnb und DTV können ein von der Jury ausgewähltes Projekt binnen 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Jury-Entscheidung ablehnen (Vetorecht), wenn: (a) die Unterstützung gegen geltendes Recht, Sanktionsbestimmungen oder Compliance-Richtlinien von Airbnb oder DTV verstoßen würde; oder (b) das Projekt oder der/die Projektträger:in geeignet ist, die Marke oder das Ansehen von Airbnb oder DTV erheblich zu schädigen. Airbnb und DTV können die Entscheidung der Jury außerdem jederzeit vor der Auszahlung ablehnen (Vetorecht), wenn (a) nachträglich bekannt wird, dass die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziff. 2 nicht erfüllt sind; (b) wesentliche Angaben in der Bewerbung unzutreffend waren oder (c) sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des/der Bewerber:in derart wesentlich verschlechtert haben, dass inzwischen eine Insolvenz, Liquidation oder Ähnliches vorliegt. 5.3.2 Das Veto ist schriftlich zu begründen. Im Falle eines Vetos kann die Jury ein Ersatzprojekt nachnominieren oder das entsprechend freigewordene Budget auf eines oder mehrere der anderen ausgewählten Projekte aufteilen. 5.3.3 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.5.4 Anzahl der unterstützen Projekte: Die Anzahl der unterstützten Projekte liegt im freien Ermessen der Jury, begrenzt durch das Gesamtbudget gemäß Ziff.5.2.3(a).5.5 Bekanntgabe: Airbnb plant, erfolgreiche Bewerber:innen bis spätestens 01. November 2026 per E-Mail zu benachrichtigen. Die Gewinner:innen können darüber hinaus im Rahmen von Veranstaltungen vorgestellt werden.5.6 Jury-Governance5.6.1 Die Jury-Mitglieder sind an keine Weisungen gebunden, mit Ausnahme der Rahmenvorgaben gemäß Ziff. 5.2.3.5.6.2 Ein Jury-Mitglied ist von der Abstimmung über ein Projekt ausgeschlossen, wenn es selbst, seine Organisation oder eine nahestehende Person an dem Projekt beteiligt ist. Das Jury-Mitglied ist verpflichtet, potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen.5.6.3 Die Jury-Sitzung wird protokolliert. Das Protokoll enthält die wesentlichen Entscheidungsgründe; eine ausführliche Begründung im Einzelfall ist nicht erforderlich.6. BewertungskriterienJede Bewerbung wird nach folgenden Leitkriterien bewertet (gewichtete Punktebewertung). Die Gewichtung dient der Orientierung; die Jury und Fachkommission würdigen jedes Projekt in einer Gesamtschau:a) Umwelt & Natur (25 %)b) Qualität des Besuchserlebnisses (15 %)c) Wirtschaftlicher Mehrwert (15 %)d) Einbindung der lokalen Gemeinschaft (15 %)e) Gemeinwohlorientierung (15 %)f) Innovationsgehalt (10 %)g) Übertragbarkeit / Skalierbarkeit (5 %)7. Auszahlung der Projektmittel7.1 Der Unterstützungsbetrag wird frühestens ab Dezember 2026 und nach Unterzeichnung einer separaten Projektvereinbarung überwiesen.7.2 Auszahlungsvoraussetzung ist ein gültiges deutsches Bankkonto7.3 Airbnb und DTV können die Auszahlung verweigern oder zurückfordern, wenn(a) das Projekt nicht gemäß Ziff. 1.7 fristgerecht umgesetzt wird;(b) wesentliche Änderungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung erfolgen;(c) falsche Angaben gemacht wurden;(d) gegen diese Teilnahmebedingungen oder geltendes Recht verstoßen wird; oder(e) ggfs. das Airbnb-Konto der antragstellenden Person/Organisation gesperrt oder gekündigt wird.7.4 Es ist davon auszugehen, dass der Unterstützungsbetrag als steuerpflichtige Einnahme zu behandeln ist. Airbnb und DTV übernehmen keine Verantwortung für steuerliche Pflichten der Projektträger:innen. Jede:r Projektträger:in ist selbst dafür verantwortlich, die steuerlichen Auswirkungen der Unterstützung zu prüfen und etwaige Steuern fristgerecht abzuführen. Bewerber:innen wird empfohlen, eine:n Steuerberater:in zu konsultieren.8. Pflichten der Projektträger:innenDie Projektträger:innen verpflichten sich,
  • das Projekt entsprechend der bewilligten Planung umzusetzen;
  • alle relevanten Genehmigungen und Versicherungen einzuholen und auf Verlangen von Airbnb und DTV vorzulegen;
  • geltende Gesetze (u. a. BGB, DSGVO, Steuer-, Umwelt- und Baurecht) einzuhalten;
  • auf Anfrage Zwischen- und Verwendungsnachweise, Belege sowie einen zweiseitigen Abschlussbericht einzureichen;
  • bei Kommunikationsmaßnahmen den Hinweis „Unterstützt durch Airbnb und den Deutschen Tourismusverband im Rahmen des gemeinsamen Projektwettbewerbs NaturMomente“ sowie die entsprechenden Logos nach vorheriger Freigabe zu verwenden;
  • auf Wunsch von Airbnb und DTV in angemessenem Umfang an Öffentlichkeits- und PR-Maßnahmen (z. B. Foto-/Videoaufnahmen) mitzuwirken.
9. DatenschutzAngaben zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung finden Sie in der Datenschutzerklärung von „NaturMomente: Projektwettbewerb Ländlicher Tourismus“ unter [LINK zur Datenschutzerklärung]. Bitte lesen Sie diese Datenschutzerklärung sorgfältig durch, bevor Sie Ihre Bewerbung absenden.10. Rechteübertragung & EinverständniserklärungenMit Einreichung der Bewerbung(a) bestätigt die antragstellende Person, zur Abgabe der Bewerbung bevollmächtigt zu sein;(b) räumt sie Airbnb und DTV eine einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte, unentgeltliche Lizenz ein, bereitgestellte Materialien (Texte, Bilder, Videos) zum Zweck der Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit über den Projektwettbewerb zu nutzen;(c) erklärt sie sich damit einverstanden, dass das Projekt im Falle einer Unterstützung öffentlich vorgestellt und medial begleitet wird.11. HaftungsausschlussSoweit gesetzlich zulässig, haften Airbnb und DTV nicht für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus der Teilnahme am Projektwettbewerb ergeben. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.12. Änderung, Aussetzung oder Beendigung des ProjektwettbewerbsAirbnb und DTV behalten sich vor, den gemeinsamen Projektwettbewerb bei Vorliegen wichtiger Gründe (z. B. höhere Gewalt, gesetzliche Änderungen, Budgetkürzungen) unter Wahrung berechtigter Interessen der Teilnehmenden anzupassen, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden.13. Anwendbares Recht und GerichtsstandDiese Teilnahmebedingungen unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Projektwettbewerb ist Berlin, soweit zulässig.