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Regeln

Dresden

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Dresden. So wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, setze dich bitte direkt mit der Stadt Dresden in Verbindung oder konsultiere einen Berater vor Ort, zum Beispiel einen Anwalt oder einen Steuerberater.

Beherbergungssteuer in Dresden

Die Stadt Dresden erhebt seit dem 1. Juli 2015 eine Beherbergungssteuer.

Erhebung und Zahlung

Seit dem 1. Januar 2019 zieht Airbnb die Beherbergungssteuer automatisch ein und zahlt sie im Namen von Gastgebern an die Stadt, wenn ein Gast ein Inserat in Dresden bucht. Die Beherbergungssteuer wird separat auf der Rechnung aufgeführt und dem Gesamtbetrag hinzugefügt.

In den Vorjahren mussten Gastgeber die Steuer selbst erheben.

Bitte wende dich direkt an die Stadt Dresden, wenn du weitere Fragen zur Beherbergungssteuer hast.

Bemessungsgrundlage

Die Beherbergungssteuer beträgt ein Fünfzehntel des jeweils für die einzelne Übernachtung des Gastes geschuldeten Entgeltes, abgerundet auf volle Euro-Cent. Bitte wende dich an die Stadt Dresden, um weitere Informationen zur Bemessungsgrundlage zu erhalten, oder sieh dir das Infoblatt (auf Deutsch oder Englisch) der Stadt für Gäste an.

Jeder volljährige Gast, der in Dresden in Hotels, Gasthöfen, Pensionen, Ferienunterkünften, Campingplätzen oder ähnlichen Beherbergungsstätten übernachtet, muss die Beherbergungssteuer zahlen, sofern keine Steuerbefreiung besteht.

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